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Bei Alleinarbeit muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Mitarbeiter Hilfe rufen kann und mit jemandem in Verbindung steht, der bemerkt, wenn etwas passiert ist. Das gilt für jeden, der Aufgaben allein erledigt: den Nachtwächter, den Streifengänger, den Bediener an einem abgelegenen Arbeitsplatz. Ein Diensthandy allein reicht dafür nicht, denn wer bewusstlos ist, ruft nicht an. Deshalb gibt es die Pflicht, sich in festen Abständen zu melden, und einen Ablauf, der greift, wenn die Meldung ausbleibt.
Eine Meldepflicht lässt sich leicht per Anweisung einführen. Schwieriger ist die Frage, wer auf welche Weise bemerkt, dass eine Meldung ausgeblieben ist.
Warum eine Anweisung allein nicht genügt
Ein typischer Ablauf für Alleinarbeit sieht vor, dass sich der Mitarbeiter jede Stunde beim Diensthabenden meldet. Das wirkt wie eine vollständige Lösung, bis man sie durchsetzen muss. Auch der Diensthabende arbeitet, und niemand sitzt mit der Uhr da und hakt zwanzig Meldungen pro Schicht ab. Eine fehlende Meldung sieht dabei immer gleich aus: „Er hat es vergessen“ lässt sich nicht von „Er liegt im Schaltraum“ unterscheiden, obwohl der Unterschied grundlegend ist und in Minuten zählt.
Nach einem Vorfall bleibt außerdem keine Spur. Es lässt sich nicht rekonstruieren, ob der Ablauf angewendet wurde oder nur an der Wand hing, und genau danach wird bei der Untersuchung eines Unfalls zuerst gefragt. Die Anweisung beschreibt, was geschehen soll, schafft aber keinen Mechanismus, der eine fehlende Meldung erkennt.
Wie die automatische Meldekontrolle funktioniert
Ein System für Alleinarbeit kehrt die Richtung der Aufmerksamkeit um: Eine fehlende Meldung meldet sich selbst, und niemand muss auf die Uhr schauen.
- Der Posten bekommt einen Zeitplan, der festlegt, in welchen Abständen der Mitarbeiter bestätigen muss, dass alles in Ordnung ist.
- Der Mitarbeiter meldet sich mit einer einzigen Geste, im Fenster der Anwendung am Arbeitsplatz oder am Terminal. Je einfacher die Bestätigung, desto größer die Chance, dass sie zur Gewohnheit wird.
- Bleibt die Bestätigung innerhalb des Zeitfensters aus, wird ein Alarm ausgelöst, der per SMS und E-Mail an festgelegte Personen geht.
- Alles bleibt im Protokoll: wer, wann und ob rechtzeitig. Das Protokoll belegt, dass der Ablauf funktioniert hat und nicht nur auf dem Papier stand.
In TraxSystem gilt ein Posten, bei dem der Zeitplanmodus eingeschaltet ist, für den aber keine Zeitpläne hinterlegt sind, als außer Dienst. Das System wartet dann nicht auf seine Meldungen und löst keinen Alarm aus. Das ist beabsichtigt, denn sonst würde jeder unbesetzte Posten stündlich Fehlalarme erzeugen. Die Folge wird leicht übersehen: Ein Posten ohne Zeitplan ist ein Posten ohne Überwachung, und das muss bei der Abnahme der Einführung geprüft werden.
Was der Leiter des Sicherheitsdienstes in TraxSystem sieht
Auf seiner Übersicht hat der Leiter des Sicherheitsdienstes die Liste der Posten und bei jedem den Status der letzten Meldung und die Zeit bis zur nächsten, sodass ein Blick genügt, statt herumzutelefonieren. Die Besetzungsliste dient als Auswahlliste: Man sieht, wer heute auf welchem Posten ist, ohne Namen aus dem Dienstplan abzuschreiben.
Nach der Schicht bleibt eine Historie, mit der sich die Fragen beantworten lassen, die nach einem Vorfall gestellt werden: Wann war die letzte Meldung, wie lange dauerte die Stille, wer hat den Alarm bekommen und wann?
Geräte zur Sturzerkennung und die Gefährdungsbeurteilung
TraxSystem erkennt keinen Sturz, keine Bewegungslosigkeit und keine Bewusstlosigkeit. Es hat keine Beschleunigungssensoren, analysiert keine Körperlage und ersetzt kein persönliches Notsignalgerät. Es erkennt das Ausbleiben einer Bestätigung zur erwarteten Zeit, und damit endet seine Rolle. Verlangt die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz ein Gerät mit Sturzerkennung, wird eine eigene Hardwarelösung gebraucht, und die Meldekontrolle ergänzt sie.
Die Beschreibung des Meldemechanismus ist keine Rechtsberatung. Welche Pflichten bei Alleinarbeit gelten, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für den konkreten Arbeitsplatz; stimmen Sie das deshalb mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.
Fragen und Antworten
Kann sich der Mitarbeiter telefonisch statt im System melden?
Ja, aber dann muss jemand diese Anrufe annehmen und festhalten, und ein ausbleibender Anruf alarmiert niemanden. Der Wert des Systems liegt in der automatischen Reaktion auf eine fehlende Meldung.
Was passiert, wenn sich ein Mitarbeiter zwei Minuten zu spät meldet?
Das hängt vom Toleranzfenster ab. Es wird so eingestellt, dass eine kurze Verzögerung keinen Alarm auslöst, eine längere Stille aber schon.
Lässt sich das an einem einzigen Posten zur Probe einführen?
Ja. Die kleinste Variante des Moduls Objektschutz umfasst bis zu zwei Posten und erfordert keinen Ausbau des übrigen Systems. Das Modul wird zum Basispaket hinzugekauft und nach der Zahl der Posten berechnet, einen solchen Pilotbetrieb können Sie also im Preiskonfigurator durchrechnen.
Siehe auch: Postenmeldung: So funktioniert die Kontrolle bei Alleinarbeit · Mitarbeiter bestätigt die Meldung nicht: Was als Nächstes passieren sollte