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TraxSystem im Logistikpark mit Mietern

Ein Logistikpark ist ein Standort mit einem Tor und mehreren Firmen dahinter. Jede hat im Mietvertrag eine bestimmte Zahl an Stellplätzen gebucht, und genau diese Zahl stimmt meist als Erstes nicht mehr. TraxSystem überwacht das Stellplatzkontingent der Mieter am Tor: Ist das Kontingent ausgeschöpft, öffnet die Schranke nicht, und jede Firma sieht nur ihren eigenen Verkehr.

Auf dieser Seite (6)
  1. So funktioniert das Stellplatzkontingent eines Mieters
  2. Zwei Einlassmodi für das Parkgelände
  3. Mieterbildschirm und Datentrennung zwischen den Firmen
  4. Aufteilung der Verantwortung zwischen Parkbetreiber und Mietern
  5. Was TraxSystem im Logistikpark nicht löst
  6. Verwandte Seiten

So funktioniert das Stellplatzkontingent eines Mieters

Ein Mieter hat im Vertrag zwölf Stellplätze. Seine Lieferanten und Mitarbeiter fahren aber ein, wie es gerade kommt, und am Mittwochnachmittag stehen fünfzehn Fahrzeuge auf seine Rechnung auf dem Gelände. Der Parkbetreiber erfährt davon durch den Anruf eines Nachbarn, der keinen Parkplatz findet. Das Gespräch ist unangenehm, weil beide Seiten aus dem Gedächtnis sprechen und keine ihre Version belegen kann.

TraxSystem prüft die Belegung, bevor es die Schranke öffnet. Für jede Mieteinheit ist eine zulässige Zahl an Fahrzeugen eingestellt, und die Belegung ergibt sich aus den offenen Aufenthalten: wer eingefahren und noch nicht wieder ausgefahren ist. Ist das Kontingent ausgeschöpft, bleibt die Einfahrtsschranke unten, und auf dem Torbildschirm erscheint „Keine freien Plätze“. Das gilt für alle Einfahrtswege, auch wenn ein Fahrzeug mit einer Mitarbeiterkarte statt über die Kennzeichenerkennung einfährt. Niemand muss das Kontingent also von Hand überwachen oder um sieben Uhr am Tor darüber verhandeln.

Zwei Einlassmodi für das Parkgelände

Den Einlassmodus legt man bei der Einführung von TraxSystem fest, weil er die gesamte Abfertigung am Tor verändert.

Im ersten Modus fahren nur Fahrzeuge mit Berechtigung oder Avis ein. Die Kamera liest das Kennzeichen, die Zufahrtsregel oder das Avis besagt, dass dieses Fahrzeug zu diesem Mieter fährt, und die Schranke öffnet sich von selbst. Ein Fahrzeug, das niemand angekündigt hat, fährt nicht automatisch ein: Es steht vor dem Schrankenbaum, bis sich jemand darum kümmert. Das Gelände ist geschlossen, und der Preis dafür liegt auf der Hand: Jeder einmalige Kurier, jeder Servicetechniker und jedes Taxi braucht ein Avis oder die Entscheidung eines Menschen.

Im zweiten Modus fahren alle ein, aber die Ausfahrt öffnet ein Mensch. Das Einfahrtstor lässt den Verkehr durch und erfasst ihn, die Ausfahrtsschranke ist für ausgewählte Zufahrtsarten gesperrt und wird erst von einem Menschen geöffnet. Der Mieter tut das von seinem Bildschirm aus, wenn der Fahrer bei ihm fertig ist. So fährt niemand „nebenbei“ über das Gelände, denn wer hinaus will, muss erfasst worden sein. Dieser Modus ist bequemer, wo viel Einmalverkehr herrscht und es üblich ist, dass Mieter ihre Besucher auf eigene Verantwortung hereinlassen.

Beide Modi lassen sich auch nach Zufahrtsart aufteilen: Eine avisierte Lieferung fährt von selbst ein, alles andere läuft über den zweiten Weg.

Mieterbildschirm und Datentrennung zwischen den Firmen

In TraxSystem bekommt der Mieter einen eigenen Torbildschirm: das Kamerabild, die Fahrzeuge auf seine Rechnung, sein Stellplatzkontingent mit einem Zähler der freien Plätze, eine vereinfachte Zufahrtserfassung und das Öffnen der Schranke. Der Verkehr des Nachbarn erscheint dort überhaupt nicht. Die Lieferliste verrät, wie viel jemand bezieht und von wem; sie ist also eine Geschäftsinformation, und Mieter im selben Park sind mitunter Wettbewerber.

Der Sichtbarkeitsbereich ergibt sich aus der Rolle, und die Regel ist restriktiv: Ohne zugeordnete Mieteinheit gibt es keine Daten, und nicht etwa Zugriff auf alles. Dasselbe gilt in Berichten und im Export. Der Parkbetreiber behält dabei den Gesamtüberblick und eine einzige Antwort auf die Frage, wer auf dem Gelände ist, die er bei einer Evakuierung, einem Schaden oder einer Kontrolle braucht.

Die Berechtigungen sind feingliedrig: Zugriff auf den Mieterbildschirm, Steuerung der Schranke und Einsicht in alle Tore sind drei getrennte Rechte. Ein Mitarbeiter des Mieters kann also die Einfahrt abwickeln, ohne Zugriff auf irgendetwas anderes zu haben.

Aufteilung der Verantwortung zwischen Parkbetreiber und Mietern

Im Logistikpark ist der Parkbetreiber meist für Tor, Infrastruktur, Lizenz und Systemadministration zuständig, der Mieter für seinen eigenen Verkehr und die Daten seiner Geschäftspartner. Bei dieser Aufteilung ist der Parkbetreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, oder er beauftragt die Mieter mit der Verarbeitung. Diese Frage klären Sie mit dem Datenschutzbeauftragten vor dem Start des Systems, bevor der erste Antrag auf Einsicht in Aufnahmen eingeht.

Datensicherheit

Was TraxSystem im Logistikpark nicht löst

Der Platzzähler sieht nur, was erfasst wurde. Ein Fahrzeug, das ohne Kennzeichenerkennung und ohne Erfassung eingefahren ist, belegt einen Platz, den das Kontingent nicht mitzählt, denn die Belegung ergibt sich aus den in der Datenbank gespeicherten Aufenthalten, ohne Sensoren im Asphalt.

Das Kontingent ist einer Mieteinheit zugeordnet. Ein Mieter mit zwei Hallen hat also zwei unabhängige Kontingente, und die Einfahrt wird freigegeben, wenn in einem davon ein Platz frei ist. Ein gemeinsames Kontingent für eine Firma mit mehreren Einheiten berechnet das System nicht.

TraxSystem hat auch keine Schaltfläche „Zur Ausfahrt freigeben“ für ein einzelnes Fahrzeug. Im zweiten Modus besteht der Mechanismus aus der gesperrten Ausfahrtsschranke und einer manuellen Öffnung, die mit dem Namen der Person gespeichert wird, die sie ausgelöst hat. Das reicht, damit niemand unbemerkt hinausfährt, aber eine solche Öffnung ist keine Freigabe, die einem bestimmten Aufenthalt zugeordnet ist.

Einen Streit um Stellplätze entscheidet das System nicht. Es zeigt, wer wie viele Plätze belegt und seit wann, also meist genau das, was der Parkbetreiber für das Gespräch braucht; die Entscheidung bleibt Sache des Mietvertrags.

Verwandte Seiten

Zum Weiterlesen: Logistikpark: Datentrennung zwischen den Mietern · Wer im Logistikpark für die Zufahrtskontrolle zuständig ist · Berechtigungen und Sichtbarkeitsbereich

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