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Bei der Wächterkontrolle bestätigt der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes die Kontrollpunkte auf einem Mobilgerät in dem Moment, in dem er dort steht. Das System hält fest, welcher Punkt es ist, wer ihn bestätigt hat, wann und an welcher Stelle des Lageplans, und wo es so eingestellt ist, auch ein Foto. Ein Kontrollgang, der durch einen Eintrag im Wachbuch bestätigt wird, beweist nur, dass jemand einen Eintrag gemacht hat. Ein solcher Eintrag kann stimmen und stimmt meistens auch, er entsteht aber am Schreibtisch, im Nachhinein, und lässt nicht erkennen, wann der Mitarbeiter am Lager am anderen Ende des Geländes war.
Was die Aufzeichnung an den Kontrollpunkten bringt

In TraxSystem entsteht die Aufzeichnung des Kontrollgangs am Kontrollpunkt und ist damit ein Nachweis von Zeit und Ort. Neben den Bestätigungen bleiben die GPS-Spur der Route und Fotos von ausgewählten Punkten.
Die Übersicht der Kontrollgänge zeigt Lücken. Ein Punkt, der drei Nächte hintereinander ausgelassen wurde, fällt darin sofort auf, während ein solcher Kontrollgang im Wachbuch genauso aussieht wie jede andere Zeile.
Nach einem Einbruch oder Schaden lautet die Frage „Wer war dort und wann?“, und die Antwort aus dem Protokoll dauert eine Minute. Ein dokumentierter Kontrollgang schützt dabei beide Seiten, denn er ist auch ein Argument für den, der ihn gemacht hat.
Wie Sie Kontrollpunkte auf der Route verteilen
Lieber weniger Kontrollpunkte, dafür sinnvoll verteilt. Dreißig Punkte auf einem Gelände, das sich in zwanzig Minuten ablaufen lässt, bedeuten, dass jemand rennen oder schummeln wird. Die Punkte sollen die Route vorgeben, nicht das Tempo.
Einen Punkt setzt man dort, wo es etwas zu prüfen gibt: am Brandschutztor, an der Kompressorstation, am Gefahrstofflager. Mitten auf einem leeren Platz verlängert ein Punkt nur den Weg.
Reihenfolge und Zeiten der Kontrollgänge sollten wechseln, denn ein völlig vorhersehbarer Kontrollgang ist eine Information für jeden, der das Objekt beobachtet.
Kontrollgang und Meldung bei Alleinarbeit
An einem Standort, an dem der Sicherheitsmitarbeiter allein ist, sind Kontrollgang und Meldung zwei verschiedene Mechanismen, und beide sollten zusammenspielen. Die Punktbestätigung sagt „Ich war hier“, die Meldung sagt „Mir geht es gut“.
Ein bestätigter Punkt ist nicht dasselbe wie ein Mitarbeiter in Sicherheit. Man kann einen Punkt bestätigen und drei Minuten später einen Unfall haben, deshalb ersetzt das Bestätigen von Punkten allein nicht die Kontrolle bei Alleinarbeit.
Was eine Punktbestätigung nicht beweist
Eine Punktbestätigung beweist nicht, dass sich der Mitarbeiter unterwegs umgesehen hat. Sie belegt die Anwesenheit am Punkt zu einer bestimmten Zeit; die Qualität des Kontrollgangs bleibt Sache des Menschen.
Die GPS-Spur wird nur während des Kontrollgangs aufgezeichnet: Die Aufzeichnung beginnt mit dem Start des Rundgangs und endet mit seinem Abschluss, das System verfolgt den Mitarbeiter also nicht außerhalb des Dienstes. TraxSystem ersetzt auch keine Videoüberwachung und zeichnet Kamerabilder nicht durchgehend auf. Gesichter erkennt es nicht, denn die Punktbestätigung beruht auf der Kennung des Mitarbeiters, ohne Biometrie.
Die Aufzeichnungen der Kontrollgänge sind Daten über Arbeitszeit und Arbeitsort bestimmter Personen. Umfang, Zweck und Aufbewahrungsdauer stimmen Sie mit der Person ab, die für den Datenschutz zuständig ist, und, falls es in Ihrem Unternehmen eine Arbeitnehmervertretung gibt, auch mit ihr.
Fragen und Antworten
Womit wird ein Kontrollpunkt bestätigt?
Über die Position auf dem Lageplan im Mobilgerät oder über einen am Punkt angebrachten Marker. An ausgewählten Punkten verlangt das System ein Foto. Das Gerät arbeitet offline, fehlender Empfang im Gelände unterbricht den Kontrollgang also nicht.
Lässt sich erkennen, dass jemand einen Punkt ausgelassen hat?
Ja, in der Übersicht der Kontrollgänge. Ausgelassene Punkte aufzuspüren, ist der Hauptgrund, warum man eine solche Übersicht führt.
Erfassen die Kontrollgänge auch einen beauftragten Sicherheitsdienst?
Ja. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sind im System Benutzer wie alle anderen, mit eigenen Berechtigungen. Welche Daten der Sicherheitsdienst sieht, wird gesondert festgelegt.
Werden Kontrollgänge als eigenes Modul gekauft?
Nein. Kontrollgänge und Kontrollpunkte gehören zum Modul Objektschutz, zusammen mit den Postenmeldungen, dem Wachbuch und der Wachübersicht, und das Modul wird nach der Zahl der Posten berechnet. Was das bei Ihrer Zahl an Posten kostet, rechnet der Preiskonfigurator aus. Mobilgeräte werden wie alle Hardware gesondert kalkuliert, außerhalb der Lizenz.
Siehe auch: Alleinarbeit am Standort: Pflichten des Arbeitgebers und wie Sie sie einhalten · Postenmeldung: So funktioniert die Kontrolle bei Alleinarbeit · Was ist ein Wachbuch?