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Software für Sicherheitsdienste im Objektschutz: Was wirklich gebraucht wird

Veröffentlicht am 15. August 2026 · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Auf dieser Seite (7)
  1. Der Posten: aktuelles Lagebild, Ereignisse, Rundgänge und Meldungen
  2. Der Objektleiter: Besetzung, Auswertungen und nachvollziehbare Entscheidungen
  3. Was der Sicherheitsdienst sieht und was nur der Auftraggeber
  4. Wer Verantwortlicher für die Daten ist: Eigentümer des Objekts oder Sicherheitsdienst
  5. Wer das System bezahlt und was beim Wechsel des Sicherheitsdienstes mit der Lizenz passiert
  6. Was TraxSystem auf einem Objekt mit Sicherheitsdienst nicht leistet
  7. Fragen und Antworten

Software für einen Sicherheitsdienst im Objektschutz muss berücksichtigen, dass der Dienst auf einem fremden Objekt, mit fremder Technik und mit fremden Daten arbeitet. Der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes braucht Zugriff auf das, was für den Dienst unerlässlich ist, und auf nichts weiter, und der Objektleiter des Sicherheitsdienstes braucht eine Ansicht der Besetzung, Auswertungen für den Kunden und nachvollziehbare Entscheidungen. Den Zugriffsumfang legt man fest, bevor das System in Betrieb geht, denn wer ihn erst nach dem ersten Vorfall korrigiert, kommt zu spät.

Der Posten: aktuelles Lagebild, Ereignisse, Rundgänge und Meldungen

Am Posten braucht der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes ein aktuelles Lagebild des Objekts: wer auf dem Gelände ist, welche Fahrzeuge eingefahren sind und was an den Toren passiert, auf einem Bildschirm statt in vier Anwendungen. Er muss außerdem ein Ereignis sofort vor Ort festhalten können, statt es am Schichtende von einem Zettel zu rekonstruieren.

Hinzu kommen die Bestätigung von Rundgängen an Kontrollpunkten, mit Fotos dort, wo sie verlangt sind, und die Schichtübergabe mit einem Vermerk dessen, was die nächste Person wissen sollte. Ist der Mitarbeiter allein am Posten, sind die Meldungen das Wichtigste auf der ganzen Liste, also die regelmäßigen Bestätigungen, dass mit ihm alles in Ordnung ist.

Der Objektleiter: Besetzung, Auswertungen und nachvollziehbare Entscheidungen

Der Objektleiter des Sicherheitsdienstes muss die Besetzung sehen: wer an welchem Posten ist und wer sich nicht gemeldet hat. Dem Kunden übergibt er Auswertungen zu Rundgängen, Ereignissen und Dienstverlauf für einen gewählten Zeitraum, denn sie belegen die Erbringung der Leistung. Das Dritte ist die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen: wer ein Fahrzeug ohne Avis eingelassen, wer ein Verbot aufgehoben und wer ein Ereignis abgeschlossen hat.

Was der Sicherheitsdienst sieht und was nur der Auftraggeber

Bei einer Einführung auf einem Objekt, das ein Sicherheitsdienst betreut, lautet die wichtigste Frage: Welche Daten sieht der Dienstleister und welche nur der Auftraggeber? Die Antwort wird schriftlich festgehalten und sieht meist so aus:

BereichTypische Regelung
ZufahrtsprotokollDienstleister sieht laufende Einträge, Historie eingeschränkt
Daten von Geschäftspartnern und Spediteurenmeist außerhalb des Zugriffs des Dienstleisters
Arbeitszeit der Werksmitarbeiteraußerhalb des Zugriffs des Dienstleisters
WachbuchDienstleister führt es, Kunde hat Einsicht
HausverboteEinsicht ja, Bearbeitung meist nein

TraxSystem hat 217 Berechtigungen in 24 Gruppen, sodass sich eine solche Aufteilung genau abbilden lässt, ohne einen einzigen Schalter „Sicherheitsdienst ja/nein“.

Wer Verantwortlicher für die Daten ist: Eigentümer des Objekts oder Sicherheitsdienst

Wer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, muss vor Inbetriebnahme des Systems geklärt werden. Meist ist der Eigentümer des Objekts der Verantwortliche, und der Sicherheitsdienst verarbeitet die Daten in seinem Auftrag, was einen Auftragsverarbeitungsvertrag erfordert. Je nach Vertragsgestaltung kann es auch anders sein.

Schriftlich festgelegt wird:

  • wer Verantwortlicher und wer Auftragsverarbeiter ist,
  • welchen Umfang an Daten der Sicherheitsdienst verarbeitet,
  • was mit den Zugängen nach Ende des Vertrags geschieht,
  • wer dafür zuständig ist, die Daten von den Geräten des Sicherheitsdienstes zu löschen.

Der letzte Punkt wird gern übergangen, obwohl sich garantiert jemand am Tag der Vertragsbeendigung daran erinnert.

Wer das System bezahlt und was beim Wechsel des Sicherheitsdienstes mit der Lizenz passiert

Auf einem Objekt, das ein Sicherheitsdienst betreut, besteht das System aus dem Basispaket, dessen Größe von der Zahl der Tore und Arbeitsplätze (gleichzeitigen Sitzungen) abhängt, und dem Modul Objektschutz, das nach der Zahl der Posten berechnet wird. Das Modul umfasst Meldungen, Rundgänge, Wachbuch und die Übersicht für den Sicherheitsdienst. Den Betrag für eine solche Zusammenstellung berechnen Sie im Preiskonfigurator; Hardware wird separat kalkuliert, außerhalb der Lizenz.

Wer zahlt, der Sicherheitsdienst oder der Eigentümer des Objekts, hängt vom Vertrag ab. Klären Sie das am besten zusammen mit der Frage, was mit der Lizenz nach einem Wechsel des Sicherheitsdienstes geschieht.

Was TraxSystem auf einem Objekt mit Sicherheitsdienst nicht leistet

TraxSystem ersetzt keine Dienstanweisung für den Objektschutz und legt nicht fest, was darin stehen soll. Es erstellt auch keine Dienstpläne für den Sicherheitsdienst: Es zeigt die Besetzung der Posten im Kontext des Dienstes, ist aber kein System für Dienstplanung oder Lohnabrechnung.

Das System ersetzt keinen Videorekorder, denn von den Kameras speichert es nur Fotos und Clips von Ereignissen, und es erkennt keine Gesichter. Es tauscht auch keine Daten zwischen Objekten aus. Jedes Objekt ist eine eigene Instanz mit eigenen Daten, ein auf einem Objekt eingetragenes Hausverbot geht also nicht auf ein anderes über.

Fragen und Antworten

Kann die Lizenz beim Sicherheitsdienst liegen und das Objekt dem Kunden gehören?

Technisch ja. Dann muss vereinbart werden, was nach Ende des Vertrags geschieht: Das Objekt bleibt ohne System, oder die Lizenz geht auf den Eigentümer über.

Kann ein Sicherheitsdienst, der mehrere Objekte betreut, eine gemeinsame Ansicht haben?

Nein. Jedes Objekt ist eine eigene Instanz, und eine gemeinsame Ansicht mehrerer Objekte ist keine Funktion des Systems.

Können Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes befristete Konten haben?

Ja. Berechtigungen und Konten lassen sich auf einen Datumsbereich begrenzen, was bei Rotation praktisch ist.


Siehe auch: Alleinarbeit am Standort: Pflichten des Arbeitgebers und wie Sie sie einhalten · Was ist ein Wachbuch? · Wächterkontrolle: Kontrollpunkte statt Ehrenwort · Wer ist im Logistikpark für die Zufahrtskontrolle zuständig?

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